Interdisziplinäre Risikoeinschätzung der Kindeswohlgefährdung

Bei unserer entscheidorientierten Abklärung werden umfassende Informationen zur Lebenssituation des Kindes erhoben. Die Abklärung erfolgt interdisziplinär durch unsere Fachpersonen aus den Bereichen Soziale Arbeit, Rech und Pädaogogik, bei Kleinkindern unter Beizug des Marie Meierhofer Instituts für das Kind, Zürich, und unserer Fachpersonen aus den Bereichen Soziale Arbeit und Recht. Die Gefährdungslage des Kindes wird entsprechend mittels interdisziplinärer Intervision eingeschätzt. Sie erhalten einen aussagekräftigen Bericht, der Ihnen als Entscheidgrundlage dient. Unsere Empfehlungen sind massgeschneidert und konkret. 

Interdisziplinäre Abklärung im Erwachsenenschutz

Liegt keine medizinische Diagnose vor, sind Schwächezustand und Schutzbedarf oft aufwändig zu ermitteln. Unser interdisziplinäres Team aus den Bereichen Soziale Arbeit und Recht übernimmt für Sie Abklärungen im Erwachsenenschutz. Wir analysieren die Situation, definieren den Unterstützungsbedarf und formulieren unter Berücksichtigung der Subsidiarität konkrete Empfehlungen, die Ihnen als Entscheidgrundlage dienen.