kompassus – Ihre Partnerin für Prävention gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Fast jede dritte Frau und jeder zehnte Mann werden laut einer Studie in ihrem Arbeitsleben mindestens einmal sexuell belästigt. Arbeitgebende sind gesetzlich verpflichtet, präventive Massnahmen zur Verhinderung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz zu treffen. Leider erfüllen die wenigsten Arbeitgebenden diese Pflicht.
Wer auf Prävention verzichtet, riskiert
- wirtschaftliche Folgen wie verminderte Arbeitsleistung, schlechtes Arbeitsklima, höhere Rekrutierungskosten und Rufschädigung
- rechtliche Folgen, insbesondere Entschädigung bis zu sechs Monatslöhnen, wenn der Arbeitgebende ungenügende Massnahmen zur Verhinderung sexueller Belästigung getroffen hat
Wir unterstützen Sie
- bei der Erstellung von Merkblättern, Abläufen und Unterlagen
- mit Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen
- als externe Ansprechstelle/Vertrauensperson
Mit unserem Angebot erfüllen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber vollständig Ihre gesetzliche Pflicht zur Verhinderung sexueller Belästigungen.